JVSH Kampfrichterlizenz C

Mit dieser Kampfrichterlizenz fördert der Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. den Kampfrichternachwuchs. Diese Lizenz ist Voraussetzung, um Wettkämpfe der Altersklasse U 11 auf Bezirksebene zu leiten.

Zur JVSH Kampfrichterlizenz C Prüfung wird zugelassen, wer:

· mindestens 14 Jahre alt ist

· mindestens den vom Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. anerkannten 3. Kyu-Grad im Judo besitz

· an der Ausbildung zur JVSH Kampfrichterlizenz C teilgenommen hat

Die Ausbildung erfolgt zentral z. B. im Rahmen der Trainer-Assistenten-Ausbildung und beinhaltet:

· Einführung in die Wettkampfregeln mit Schwerpunktausbildung „Höhe der Bewertung“

· Aufgaben der Tischbesetzung

· praktische Übungen (Übungskämpfe)

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