JVSH Kampfrichterlizenz C
Mit dieser Kampfrichterlizenz fördert der Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. den Kampfrichternachwuchs. Diese Lizenz ist Voraussetzung, um Wettkämpfe der Altersklasse U 11 auf Bezirksebene zu leiten.
Zur JVSH Kampfrichterlizenz C Prüfung wird zugelassen, wer:
· mindestens 14 Jahre alt ist
· mindestens den vom Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. anerkannten 3. Kyu-Grad im Judo besitz
· an der Ausbildung zur JVSH Kampfrichterlizenz C teilgenommen hat
Die Ausbildung erfolgt zentral z. B. im Rahmen der Trainer-Assistenten-Ausbildung und beinhaltet:
· Einführung in die Wettkampfregeln mit Schwerpunktausbildung „Höhe der Bewertung“
· Aufgaben der Tischbesetzung
· praktische Übungen (Übungskämpfe)