Stärkemeldung 2026
An die Geschäftsstelle des Judo-Verbandes Schleswig-Holstein e. V. bis spätestens 15. Januar 2026 abzusenden.
Die Stärkemeldung ist durch den vertretungsberechtigten Vorstand des Vereins nach § 26 BGB zu erstellen. Sie kann durch eine bevollmächtigte Person ausgefüllt werden. Eine entsprechende unterschriebene Vollmacht ist hochzuladen.
Die hier angegebene Mitgliederstärke muss mit den Angaben an den Landessportverband Schleswig-Holstein e. V. übereinstimmen. Bei späterer Überprüfung wird zur Beitragsfestsetzung immer die höhere Mitgliederzahl
herangezogen!
Bei Vereins-Neumitgliedern ist im Erstbeitrag der Mitgliedsausweis enthalten. Es sind alle Mitglieder mit Stand 31.12.2025 anzugeben, die einen gültigen Pass besitzen.
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