Kampfrichter auf offiziellen Meisterschaften und Turnieren

Judo ist eine typische Zweikampfsportart. Deshalb leiten auf Judo-Meisterschaften und Turnieren Kampfrichter die Begegnung zweier Judoka und beurteilen ihre Wettkampfleistung von einem neutralen Standpunkt aus. Grundvoraussetzung für einen Kampfrichter ist die hierfür erforderliche Fachkompetenz im Bereich der Judo-Techniken und des Regelwerks sowie die soziale Kompetenz im Umgang mit dem Judoka.

Mit Vielzahl von Ausbildungslehrgängen zum Erwerb einer der jeweiligen Wettkampfebene entsprechenden Kampfrichterlizenz und Fortbildungslehrgängen zur Weiterbildung lizenzierter Kampfrichter gewährleistet der Judo-Verband Schleswig-Holstein e. V. die erforderliche Kompetenz der Kampfrichter. Auch unterstützt der Verband den Erwerb einer DJB-Kampfrichterlizenz durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen.

Um den Kampfrichternachwuchs möglichst frühzeitig zu fördern, können bereits 14-jährige Judoka mit einem 3. Kyu-Grad im Judo eine Kampfrichterlizenz für die unterste Altersklasse U 11 erwerben. Mit dieser Lizenz können sie Wettkämpfe auf Bezirksebene leiten. Diese Ausbildung ist z. B. auch in die Trainer-Assistenten-Ausbildung integriert.

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